Energieausweis

 

Was ist eigentlich ein Energieausweis?

 

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland stehen leicht unterschiedliche Angaben im Energieausweis, auch die Berechnungsmodelle sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus.

 

Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis benötigt?

 

  • bei Neubau, Zubau, Umbau oder umfassender Sanierung eines Gebäudes
  • bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes (Ö. Energieausweisvorlagegesetz)*
  • bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 - für größere Menschenansammlungen - zum verpflichtenden Aushang an einer gut sichtbaren Stelle*

 

für bestehende Gebäude (Baubewilligung vor 1.1.2006) gültig ab 1.1.2009

 

Wer muss den Energieausweis vorlegen?

 

  • jede/r, der ein Gebäude neu-, zu- oder umbaut oder umfassend saniert
  • jede/r, der ein Gebäude oder einen Teil davon (z.B. eine Wohnung) verkauft, vermietet oder verpachtet – also der Verkäufer oder die Vermieterin
  • Eigentümer/innen von Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 - für größere Menschenansammlungen
eZ Publish™ copyright © 1999-2024 eZ Systems AS